Obholzer Rechtsanwälte

günstiger Betriebskostencheck für Ihre Abrechnung:

Wir prüfen Ihre Betriebskostenabrechnung oder helfen Ihnen bei der Erstellung.

Gegenwärtig erhalten viele Berliner wieder Ihre Nebenkostenabrechnungen als Mieter oder erstellen diese als Vermieter. Insbesondere die gestiegenen Energiepreise werden in den meisten Fällen zu Nachzahlungen für den Mieter führen. Dabei ist ein Großteil der Abrechnungen falsch und damit nicht rechtssicher. In den meisten Fällen sind Nachzahlungen entweder noch nicht fällig, oder können überhaupt nicht verlangt werden.

Besonders häufige Fehler sind:

  • Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt nicht verbrauchsabhängig - entsprechend der Vorgaben der Heizkostenverordnung. Dies ist z.B. In der Fall, wenn der Vermieter die Heizkkosten nach qm (Wohnungsgröße), Personen oder nach anderen Faktoren abrechnet. Eine solche Abrechnung ist nur in Ausnahmefällen zulässig.
  • Die Abrechnung erfolgt nicht periodengerecht, d.h. Positionen die im Jahr 2006 abgerechnet werden, betreffen auch vorhergehende oder nachfolgende Zeiträume. Ein häufiges Beispiel sind Gas/Öl-Rechnungen, die im Jahr der Rechnungsstellung abgerechnet werden, obwohl das Öl nicht zwingend im gleichen Zeitraum verbraucht wurde. Gelegentlich werden auch Grundsteuerbescheide in Betriebskostenabrechnungen eingebaut, obwohl diese nicht das Abrechnungsjahr betreffen.
  • Abrechnung von Verwaltungskosten. Kosten für die Verwaltung einer Immobilie sind nicht Kosten des Betriebs und können nicht geltend gemacht werden. Hausmeisterkosten können z.B. nur dann abgerechnet werde, wenn und soweit der Hausmeister auch mit Instanhaltungsaufgaben und nicht z.B. mit der Mieterverwaltung beschäftigt war. Für Vermieter ist eine saubere Trennung wichtig.
  • Die Abrechnung entspricht nicht den formalen Mindeststandards: Gesamtbetrag, Abrechnungsschlüssel, Abrechnungsfaktor und der auf den Mieter entfallene Betrag müssen für jede einzelne Position ersichtlich sein.
  • Umgekehrt wissen Vermieter oft nicht, das z.B. Eigenleistungen in der Gartenarbeit gegenüber dem Mieter abgerechnet werden können.
  • Müllgebühren werden noch immer häufig nach Personen abgerechnet, obwohl Quadratmeter im Mietvertrag als Abrechnungsschlüssel vereinbart wurden, oder mangels einer solchen Vereinbarung heranzuziehen sind.

Die vorstehenden Beispiele stellen nur einen kleinen Teil der möglichen Fehler in Betriebskostenabrechnungen dar. Kaum eine Betriebskostenabrechnung gleicht der anderen. Die Bandbreite an Gestaltungen und möglichen Fehlern ist nahezu unerschöpflich. Allerdings ist auch nicht jede Beschwerde über Betriebskostenabrechnungen berechtigt und zahlreiche Fehler kann der Vermieter nachbessern.

Gerne beraten wir Sie im Rahmen eines "Betriebskostenchecks" zu Ihrer Betriebskostenabrechnung. Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung, richtet sich der Preis für eine Beratung nach Art, Umfang und Komplexität einer Angelegenheit. Im Regelfall bewegen sich die Kosten bei ca. 50,00 EUR - wobei dieser Betrag bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19% enthält. Die Beratung des Vermieters bei der Erstellung von Betriebskostenabrechnungen ist häufig etwas umfangreicher. In jedem Fall, werden wir Sie selbstverständlich bei Durchsicht der Unterlagen und bei Gesprächsbeginn über alle zu erwartenden Kosten informieren. Preistransparenz ist für uns selbstverständlich.

Falls Sie einen Termin vereinbaren möchten, bringen Sie bitte sämtliche vorhandenen Unterlagen (Mietvetrag, Betriebskostenabrechnung nebst Anlagen, sowei vorhanden: Belege zu den Abrechnungspositionen und die Betriebskostenabrechnung des Vorjahres)zum Beratungstermin mit. Bei umfangreicheren Unterlagen empfehlen wir, diese vorab an unsere Kanzlei zu übersenden, damit eine Vorbereitung auf das Beratungsgespräch erfolgen kann. Unsere Kontaktdaten finden Sie hier.

   
   
Alternativ: Unsere Kontaktdaten (Telefon, E-Mail, Telefax)